Landschaftsschutz
Beschreibung
Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
- Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
- besonderen Bedeutung für die Erholung
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 60 - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege
Bestimmte Flächen und Landschaftsbestandteile genießen einen besonderen Schutz. Neben den FFH-Gebieten und den Vogelschutzgebieten sind in Rheinland-Pfalz besonders geschützt
- Naturschutzgebiete,
- Landschaftsschutzgebiete,
- Naturparke,
- geschützte Landschaftsbestandteile
- und Naturdenkmäler.
Die Unterschutzstellung erfolgt jeweils durch eine Rechtsverordnung, die für Naturparke und Naturschutzgebiete von der oberen Naturschutzbehörde erlassen werden. Dies gilt auch für Landschaftsschutzgebiete, die die Kreisgrenzen überschreiten.
Im Kreis Altenkirchen bestehen derzeit
- der Naturpark Rhein-Westerwald,
- acht Landschaftsschutzgebiete,
- fünfzehn Naturschutzgebiete und
- neunundsiebzig Naturdenkmäler,
- sechs geschützte Landschaftsbestandteile.
Hier sind bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten beziehungsweise unterliegen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Bei Verstößen in Naturschutzgebieten kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.
Bestimmte Flächen und Landschaftsbestandteile genießen einen besonderen Schutz. Neben den FFH-Gebieten und den Vogelschutzgebieten sind in Rheinland-Pfalz besonders geschützt
- Naturschutzgebiete,
- Landschaftsschutzgebiete,
- Naturparke,
- geschützte Landschaftsbestandteile
- und Naturdenkmäler.
Die Unterschutzstellung erfolgt jeweils durch eine Rechtsverordnung, die für Naturparke und Naturschutzgebiete von der oberen Naturschutzbehörde erlassen werden. Dies gilt auch für Landschaftsschutzgebiete, die die Kreisgrenzen überschreiten.
Im Kreis Altenkirchen bestehen derzeit
- der Naturpark Rhein-Westerwald,
- acht Landschaftsschutzgebiete,
- fünfzehn Naturschutzgebiete und
- neunundsiebzig Naturdenkmäler,
- sechs geschützte Landschaftsbestandteile.
Hier sind bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten beziehungsweise unterliegen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Bei Verstößen in Naturschutzgebieten kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die oberen Naturschutzbehörden (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.
Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2600
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Naturschutz, Landschaftsplanung, Umweltschutz