Landschaftsschutzgebiete Festsetzung

    Landschaftsschutz

    Beschreibung

    Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.

    Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der

    • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
    • Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
    • Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
    • besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft,
    • besonderen Bedeutung für die Erholung

    Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
    Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.

    Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 60 - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege

    Bestimmte Flächen und Landschaftsbestandteile genießen einen besonderen Schutz. Neben den FFH-Gebieten und den Vogelschutzgebieten sind in Rheinland-Pfalz besonders geschützt

    • Naturschutzgebiete,
    • Landschaftsschutzgebiete,
    • Naturparke,
    • geschützte Landschaftsbestandteile
    • und Naturdenkmäler.

    Die Unterschutzstellung erfolgt jeweils durch eine Rechtsverordnung, die für Naturparke und Naturschutzgebiete von der oberen Naturschutzbehörde erlassen werden. Dies gilt auch für Landschaftsschutzgebiete, die die Kreisgrenzen überschreiten.

    Im Kreis Altenkirchen bestehen derzeit


    Hier sind bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten beziehungsweise unterliegen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Bei Verstößen in Naturschutzgebieten kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

    Bestimmte Flächen und Landschaftsbestandteile genießen einen besonderen Schutz. Neben den FFH-Gebieten und den Vogelschutzgebieten sind in Rheinland-Pfalz besonders geschützt

    • Naturschutzgebiete,
    • Landschaftsschutzgebiete,
    • Naturparke,
    • geschützte Landschaftsbestandteile
    • und Naturdenkmäler.

    Die Unterschutzstellung erfolgt jeweils durch eine Rechtsverordnung, die für Naturparke und Naturschutzgebiete von der oberen Naturschutzbehörde erlassen werden. Dies gilt auch für Landschaftsschutzgebiete, die die Kreisgrenzen überschreiten.

    Im Kreis Altenkirchen bestehen derzeit


    Hier sind bestimmte Vorhaben und Handlungen verboten beziehungsweise unterliegen einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Bei Verstößen in Naturschutzgebieten kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die oberen Naturschutzbehörden (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.

    Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochstraße 28

    57610 Altenkirchen

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 06.11.2017 (von: Asbach, Jana Vivien)

    Technisch geändert am 07.06.2024 (von: Brenncke, Geesche)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Naturschutz, Landschaftsplanung, Umweltschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)