Cross Compliance Überprüfung
Beschreibung
Im Bereich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen der ersten Säule der GAP, Zahlungen für die Umstrukturierung der Rebflächen und Zahlungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Antragssteller zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.
Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen und Tierschutz,
- die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der genannten Zahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR-Mosel), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Landwirtschaft (Amt 11)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013
- Verordnung ( EU) Nr. 1307/2013
- Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz (AgrarZahlVerpflG)
- Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
- Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 - für die 2. Säule ergänzend
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - für die 2. Säule ergänzend
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Cross Compliance Regelungen umfassen folgende Teilbereiche:
Regelungen über die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Hierunter fallen: Schutz der Gewässer, Vogelschutz, Erhaltung der natürlichen Lebensräume, Tierkennzeichnungspflicht, Tierschutz u.a.
sowie
Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ):
- Einhaltung von genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
- Einhaltung von Genehmigungsverfahren bei künstlicher Bewässerung
- Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
- Mindestanforderung an die Bodendeckung bei Ackerflächen
- Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Bodenerosion
- Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
- Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Weitere Hinweise:
Bodenerosion
Ab 01.07.2010 gilt für Rheinland-Pfalz ein Erosionskataster mit Gefährdungsstufen der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daraus können sich auch Nutzungseinschränkungen für den Landwirt ergeben. Das Erosionskataster ist im FLOrlp eingestellt und für jeden Betrieb einsehbar. Aus dem Merkblatt zum Pflugverbot können Sie weitere Informationen zur Bewirtschaftung von erosionsgefährdeten Flächen entnehmen.
Landschaftselemente
Landschaftselemente (Hecken, Bäume, Feldgehölze etc.) erfüllen wichtige Funktionen für den Umwelt- und Naturschutz. Aus diesem Grund hat die EU den Schutz der Landschaftelemente in die Cross Compliance Verpflichtungen übernommen. Zum 01.01.2015 führt Rheinland-Pfalz daher ein landesweites Landschaftselemente-Kataster ein. Allerdings ist nicht jedes Gehölz auf einer Fläche gleichzeitig ein Landschaftselement. Anhand einer LE-Fibel lassen sich die Landschaftselemente klassifizieren.
Die Cross Compliance Regelungen umfassen folgende Teilbereiche:
Regelungen über die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Hierunter fallen: Schutz der Gewässer, Vogelschutz, Erhaltung der natürlichen Lebensräume, Tierkennzeichnungspflicht, Tierschutz u.a.
sowie
Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ):
- Einhaltung von genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
- Einhaltung von Genehmigungsverfahren bei künstlicher Bewässerung
- Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
- Mindestanforderung an die Bodendeckung bei Ackerflächen
- Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Bodenerosion
- Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
- Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Weitere Hinweise:
Bodenerosion
Ab 01.07.2010 gilt für Rheinland-Pfalz ein Erosionskataster mit Gefährdungsstufen der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daraus können sich auch Nutzungseinschränkungen für den Landwirt ergeben. Das Erosionskataster ist im FLOrlp eingestellt und für jeden Betrieb einsehbar. Aus dem Merkblatt zum Pflugverbot können Sie weitere Informationen zur Bewirtschaftung von erosionsgefährdeten Flächen entnehmen.
Landschaftselemente
Landschaftselemente (Hecken, Bäume, Feldgehölze etc.) erfüllen wichtige Funktionen für den Umwelt- und Naturschutz. Aus diesem Grund hat die EU den Schutz der Landschaftelemente in die Cross Compliance Verpflichtungen übernommen. Zum 01.01.2015 führt Rheinland-Pfalz daher ein landesweites Landschaftselemente-Kataster ein. Allerdings ist nicht jedes Gehölz auf einer Fläche gleichzeitig ein Landschaftselement. Anhand einer LE-Fibel lassen sich die Landschaftselemente klassifizieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Prämienzahlungen, Landwirtschaft