Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Direktzahlungen Überprüfung

    Cross Compliance Überprüfung

    Beschreibung

    Im Bereich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen der ersten Säule der GAP,  Zahlungen für die Umstrukturierung der Rebflächen und Zahlungen für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe spielt der Begriff Cross Compliance (Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen) eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Antragssteller  zum Erhalt von Zahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen.

    Die Verpflichtungen erstrecken sich auf:

    • die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen und Tierschutz, 
    • die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem  guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen sowie 
    • die Erhaltung des Dauergrünlandes. 

    Werden die für diese Bereiche bestehenden fachrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1% bis zu 100% der genannten Zahlungen  für ein oder mehrere Kalenderjahre.
     

    In der Regel werden jährlich 1% aller Zahlungsempfänger in Rheinland-Pfalz durch die zuständigen Fachrechtsbehörden, also Veterinärbehörden, untere Naturschutzbehörden, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Dienstleistungszentrum ländlicher Raum (DLR-Mosel), auf Einhaltung der Cross Compliance überprüft.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Landwirtschaft (Amt 11)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1001

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Bitburg-Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Cross Compliance Regelungen umfassen folgende Teilbereiche:

    Regelungen über die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Hierunter fallen: Schutz der Gewässer, Vogelschutz, Erhaltung der natürlichen Lebensräume, Tierkennzeichnungspflicht, Tierschutz u.a.

    sowie

    Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ):

    • Einhaltung von genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
    • Einhaltung von Genehmigungsverfahren bei künstlicher Bewässerung
    • Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
    • Mindestanforderung an die Bodendeckung bei Ackerflächen
    • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Bodenerosion
    • Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
    • Keine Beseitigung von Landschaftselementen

    Weitere Hinweise:

    Bodenerosion
    Ab 01.07.2010 gilt für Rheinland-Pfalz ein Erosionskataster mit Gefährdungsstufen der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daraus können sich auch Nutzungseinschränkungen für den Landwirt ergeben. Das Erosionskataster ist im FLOrlp eingestellt und für jeden Betrieb einsehbar. Aus dem Merkblatt zum Pflugverbot können Sie weitere Informationen zur Bewirtschaftung von erosionsgefährdeten Flächen entnehmen.

    Landschaftselemente 
    Landschaftselemente (Hecken, Bäume, Feldgehölze etc.) erfüllen wichtige Funktionen für den Umwelt- und Naturschutz. Aus diesem Grund hat die EU den Schutz der Landschaftelemente in die Cross Compliance Verpflichtungen übernommen. Zum 01.01.2015 führt Rheinland-Pfalz daher ein landesweites Landschaftselemente-Kataster ein. Allerdings ist nicht jedes Gehölz auf einer Fläche gleichzeitig ein Landschaftselement. Anhand einer LE-Fibel lassen sich die Landschaftselemente klassifizieren.

    Die Cross Compliance Regelungen umfassen folgende Teilbereiche:

    Regelungen über die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Hierunter fallen: Schutz der Gewässer, Vogelschutz, Erhaltung der natürlichen Lebensräume, Tierkennzeichnungspflicht, Tierschutz u.a.

    sowie

    Regelungen zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ):

    • Einhaltung von genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
    • Einhaltung von Genehmigungsverfahren bei künstlicher Bewässerung
    • Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
    • Mindestanforderung an die Bodendeckung bei Ackerflächen
    • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Bodenerosion
    • Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
    • Keine Beseitigung von Landschaftselementen

    Weitere Hinweise:

    Bodenerosion
    Ab 01.07.2010 gilt für Rheinland-Pfalz ein Erosionskataster mit Gefährdungsstufen der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Daraus können sich auch Nutzungseinschränkungen für den Landwirt ergeben. Das Erosionskataster ist im FLOrlp eingestellt und für jeden Betrieb einsehbar. Aus dem Merkblatt zum Pflugverbot können Sie weitere Informationen zur Bewirtschaftung von erosionsgefährdeten Flächen entnehmen.

    Landschaftselemente 
    Landschaftselemente (Hecken, Bäume, Feldgehölze etc.) erfüllen wichtige Funktionen für den Umwelt- und Naturschutz. Aus diesem Grund hat die EU den Schutz der Landschaftelemente in die Cross Compliance Verpflichtungen übernommen. Zum 01.01.2015 führt Rheinland-Pfalz daher ein landesweites Landschaftselemente-Kataster ein. Allerdings ist nicht jedes Gehölz auf einer Fläche gleichzeitig ein Landschaftselement. Anhand einer LE-Fibel lassen sich die Landschaftselemente klassifizieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Prämienzahlungen, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)