Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr David Elsaesser (Sachbearbeiter)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung
- Antrag Baumfällung
- Angaben zum Vorhandensein von Brut- oder Ruhestätten von Vögeln, Fledermäusen und / oder anderen Tieren
- Antrag Baumfällung
- Angaben zum Vorhandensein von Brut- oder Ruhestätten von Vögeln, Fledermäusen und / oder anderen Tieren
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung
Anfallende Gebühren und Auslagen (in der Regel 25 € - 50 €) werden nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Behörden auf dem Gebiet des Umweltrechts in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
Anfallende Gebühren und Auslagen (in der Regel 25 € - 50 €) werden nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Behörden auf dem Gebiet des Umweltrechts in der jeweils aktuellen Fassung erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt