Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällantrag (DIN A4)

    ID: L100039_291443436

    Beschreibung

    Antrag

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Bernkastel-Kues)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Bernkastel-Kues)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.

    Bauen im Moseltal

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues - FB III Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Gestade 18

    54470 Bernkastel-Kues

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08.30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: info@bernkastel-kues.de

    Telefon Festnetz: 06531 54-0

    Fax: 06531 54-107

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Bauleitplanung
    Kommunale Baumaßnahmen
    Dorferneuerung, Denkmalpflege

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Bernkastel-Kues)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Bernkastel-Kues)

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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