Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Beschreibung

    Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit). Wenn Ihnen zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, ist in der Regel nach Ablauf bestimmter Fristen die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis möglich. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der eine rechtliche Verfestigung des Aufenthalts bedeutet.

    Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.
    Die noch nach dem Ausländergesetz erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten entsprechend dem Aufenthaltszweck und dem Sachverhalt, die ihrer Erteilung zugrunde lagen, als Niederlassungserlaubnis fort.

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor
    • Sie haben keine Vorstrafen
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
    • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt
    • Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Bitte beachten Sie auch weitere Informationen zum Thema „Niederlassungserlaubnis“ in den folgenden Leistungen:

    • Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
    • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

    ID: L100039_291627487

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.51.02.01 allgemeine Ausländerbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 06132 7875199(Fax der Ausländerbehörde)

    E-Mail: auslaenderbehoerde@mainz-bingen.de(E-Mail Adresse der Ausländerbehörde Mainz-Bingen)

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben
    • Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    Kosten

    • 135 Euro
    • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: 200 Euro
    • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 250 Euro

    Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung, Migration

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)