Gebäudeeinmessung
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.
Nur durch die zeitnahe Einmessung der Gebäude wird das Liegenschaftskataster aktuell gehalten und kann den Bedürfnissen der zahlreichen Nutzer gerecht werden.
Online-Dienst
Gebäudeeinmessung
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Zuständigkeit
Ansprechpartner
Stadt Sinzig - FB 5 - Bauen, Wohnen, Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung:  Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr  Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden.  Bürgerbüro im Rathaus:  Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bernhard Ockenfels
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 02642 4001-190
Telefon Festnetz: 02642 4001-510
E-Mail: bauamt@sinzig.de
Internet
Weitere Informationen
Bauamt
Kosten
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für eine durchschnittliche Gebäudeeinmessung werden Gebühren in Höhe von rund 1.100,00 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kataster