Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Hinweise für Hauenstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Hauenstein
Anstelle bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz hier den Antrag stelllen.
Anstelle bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz hier den Antrag stelllen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 22 65
66930 Pirmasens
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dahl
Hausanschrift
Fax: +49 6331 809-8171
Telefon Festnetz: +49 6331 809-171
E-Mail: D.Dahl@lksuedwestpfalz.de
Internet
Verbandsgemeinde Hauenstein - Fachbereich 3: Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Verbandsgemeindeverwaltung Schulstraße 4 76846 Hauenstein Tel.-Nr. 06392/915-0 Fax: 06392/915-160 email: poststelle@hauenstein.rlp.de Montags - Freitags: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstags: 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstags: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Esther Keiser
Hausanschrift
Fax: 06392 915-160
E-Mail: esther.keiser@hauenstein.rlp.de
Telefon Festnetz: 06392 915-112
Frau Katja Siener
Postanschrift
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
E-Mail: katja.siener@hauenstein.rlp.de
Fax: 06392 915-202
Telefon Festnetz: 06392 915-102
Herr Dirk Blau
Postanschrift
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
Fax: 06392 915-212
Telefon Festnetz: 06392 915-112
E-Mail: dirk.blau@hauenstein.rlp.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024
Stichwörter
Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, BF 17, Begleitetes Fahren