Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Manuela Steinmetz (Bürgerbüro)
Frau Elke Wietor (Bürgerbüro)
Frau Elke Drechsler
Frau Natalie Bochmann
Internet
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
- zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe Nachweis:
- muss 9 Unterrichtseinheiten umfassen
- online Kurse werden nicht akzeptiert
- wird dem Bürger nach Beantragung mit Rechnung per Post zurück geschickt
- zusätzlicher Hinweis zum Antragsformular für die Begleitperson:
- Kopie von Personalausweis und Führerschein (Vorder- und Rückseite) von jeder Begleitperson
- eine zusätzliche Einwilligungserklärung ist nicht erforderlich
Abholung des Führerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- wenn die jetzt volljährig werdende Person noch keinen Kartenführerschein besitzt, wird der Führerschein automatisch per Direktversand nach Hause geschickt
- der Führerschein kommt nicht am 18. Geburtstag, sondern ca. 2 - 3 Wochen danach
- ab dem 18. Geburtstag darf alleine gefahren werden
- bis der Kartenführerschein da ist darf nicht im Ausland gefahren werden
- Abholung vor Ort im Bürgerbüro:
- ist nur noch in wenigen Fällen erforderlich, in denen bereits ein Kartenführerschein (z. B. Motorrad oder Traktor) vorliegt
- mitzubringen sind Personalausweis, alten Kartenführerschein, B 17 Bescheinigung
- wichtig: der neue Führerschein mit 18 Jahren kann nur ausgehändigt werden, wenn der derzeitige Kartenführerschein abgegeben wird
- Abholung durch einen Dritten:
- nur gegen Vorlage einer Vollmacht von der jetzt volljährigen Person
- Ausweis der Person die den Führerschein abholt
- Kartenführerschein der Person die jetzt volljährig ist
- die vorläufige Fahrberechtigung
- ggfs. Schaltkompetenz B 197
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest: nicht älter als 2 Jahre
- zusätzlicher Hinweis zum Erste-Hilfe Nachweis:
- muss 9 Unterrichtseinheiten umfassen
- online Kurse werden nicht akzeptiert
- wird dem Bürger nach Beantragung mit Rechnung per Post zurück geschickt
- zusätzlicher Hinweis zum Antragsformular für die Begleitperson:
- Kopie von Personalausweis und Führerschein (Vorder- und Rückseite) von jeder Begleitperson
- eine zusätzliche Einwilligungserklärung ist nicht erforderlich
Abholung des Führerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres
- wenn die jetzt volljährig werdende Person noch keinen Kartenführerschein besitzt, wird der Führerschein automatisch per Direktversand nach Hause geschickt
- der Führerschein kommt nicht am 18. Geburtstag, sondern ca. 2 - 3 Wochen danach
- ab dem 18. Geburtstag darf alleine gefahren werden
- bis der Kartenführerschein da ist darf nicht im Ausland gefahren werden
- Abholung vor Ort im Bürgerbüro:
- ist nur noch in wenigen Fällen erforderlich, in denen bereits ein Kartenführerschein (z. B. Motorrad oder Traktor) vorliegt
- mitzubringen sind Personalausweis, alten Kartenführerschein, B 17 Bescheinigung
- wichtig: der neue Führerschein mit 18 Jahren kann nur ausgehändigt werden, wenn der derzeitige Kartenführerschein abgegeben wird
- Abholung durch einen Dritten:
- nur gegen Vorlage einer Vollmacht von der jetzt volljährigen Person
- Ausweis der Person die den Führerschein abholt
- Kartenführerschein der Person die jetzt volljährig ist
- die vorläufige Fahrberechtigung
- ggfs. Schaltkompetenz B 197
Formulare
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)
- Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Antrag und Benennung der Begleitpersonen
- Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Anlage Begleitperson zum Antrag
- Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Antrag und Benennung der Begleitpersonen
- Antragsformular Begleitetes Fahren ab 17, Anlage Begleitperson zum Antrag
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
- Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
- das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
- mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
- die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
- und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)
- Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
- Antrag für die Erziehungsberechtigten ist bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule erhältlich
- Mindestalter zur Antragstellung beträgt 16 Jahre und 6 Monate
- Antrag für die Erziehungsberechtigten ist bei der Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule erhältlich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)
Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
- in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus
Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
- in der Verbandsgemeinde Trier-Land auch im Mobilen Rathaus
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)
- 3 - 4 Wochen
- bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
- 3 - 4 Wochen
- bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein beantragen (ab 17 Jahren)
- 43,40 Euro Antragsgebühr
- 7,70 Euro Prüfbescheinigung
- 11,80 Euro pro Begleitperson
Zahlungsart:
- per zugesandter Rechnung Überweisung
- 43,40 Euro Antragsgebühr
- 7,70 Euro Prüfbescheinigung
- 11,80 Euro pro Begleitperson
Zahlungsart:
- per zugesandter Rechnung Überweisung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 15.01.2024
Stichwörter
Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, BF 17, Begleitetes Fahren