Studium im Ausland Informationserteilung

    Studium im Ausland

    Sie möchten Ihr Studium im Ausland für ein Semester oder einen längeren Zeitraum fortsetzen, wissen aber nicht welche Unterlagen und Anträge dafür benötigt werden? Dann berät Sie u.a. das International Office Ihrer Hochschule.

    Beschreibung

    Ein Auslandsstudium öffnet den Blick für andere Kulturen und Bildungssysteme und bietet somit einen weitreichenden Erfahrungsschatz. Sprachkenntnisse lassen sich nebenbei fast mühelos verbessern und auch der eigene Lebenslauf profitiert von einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.

    Wenn Sie sich als Studierende bereits vor der Aufnahme eines Studiums im Ausland über Möglichkeiten und Modalitäten informieren wollen, können Sie sich an

    • das Akademische Auslandsamt bzw. International Office ihrer Hochschule oder
    • den Deutschen Akademische Austausch Dienst (DAAD) in Bonn
      wenden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihren Betreuer, Ihre Betreuerin für internationale Angelegenheiten an Ihrer Fakultät, Ihrem Institut oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem International Office.

    Alternativ kann auch der Deutsche Akademische Austauschdienst allgemeine Fragen zum Auslandsaufenthalt beantworten.

    Ansprechpartner

    Hochschule Trier

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 18 26

    54208 Trier

    Hausanschrift

    Schneidershof

    54293 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0651 8103-0

    Fax: 0651 8103-333

    E-Mail: praesidialbuero@fh-trier.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2010 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 18.11.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Kirner Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Kirner Land umfasst die Stadt Kirn sowie die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach bei Kirn, Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heimweiler, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Limbach, Meckenbach, Oberhausen bei Kirn, Otzweiler, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 31

    55606 Kirn

    Verwaltungsgebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Kirchstraße 3

    55606 Kirn

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bürgerbüro Montag und Dienstag: 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung Donnerstag 07:30 Uhr - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Verwaltung Montag und Dienstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:30 Uhr; nachmittags geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@kirner-land.de

    Telefon Festnetz: 06752 135-0

    Fax: 06752 135-255

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Kirn-Land)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Kirner_Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag bzw. Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland

    Bei Zusage/Reservierung eines potenziellen Auslandsaufenthaltes:

    • Sprachnachweis-Zertifikat (Achtung hier gelten gewisse Anforderungen bzgl. Sprachniveau und Ausstellung)
    • Letter of Confirmation (während und nach Aufenthalt)
    • Certificate of Arrival (während Aufenthalt)
    • Learning Agreement Teil 1 (vor Aufenthalt)
    • Learning Agreement Teil 2 (während Aufenthalt)
    • Learning Agreement Teil 3 (nach Aufenthalt)
    • Ggf. Visum
    • Ggf. Grant Agreement (bei Erasmus+)
    • Ggf. Antrag auf Urlaubssemester bei der Heimatuniversität
    • Transcript of Records (nach Aufenthalt)
    • Erfahrungsbericht (nach Aufenthalt)
    • Ausgefüllter EU-Fragebogen (nach Aufenthalt)

    Die Unterlagen können je nach den Anforderungen Ihrer Hochschule und dem entsprechenden Auslandsprogramm abweichen. Zudem können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrem International Office.

    Formulare

    Anträge und Formulare lassen sich meist auf der Seite des International Office online abrufen. Wenden Sie sich dabei an Ihr zuständiges International Office.

    Voraussetzungen

    Die meisten Hochschulen nennen den Besuch eines Beratungsgesprächs oder einer Informationsveranstaltung als Bedingung für eine Bewerbung um einen ausländischen Studienplatz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren für ein Studium im Ausland hängt von der jeweiligen Hochschule ab. In der Regel bewerben Sie sich zu einer bestimmten Frist für einen Platz an einer ausländischen Hochschule. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem International Office.

    Fristen

    Die Bewerbung für einen Studienplatz im Ausland sind in der Regel an Fristen gebunden. Die genauen Fristen erfragen Sie bitte beim entsprechenden Beratungsgespräch im International Office.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer für einen Auslandsaufenthalt kann zwischen 3 und 6 Monate in Anspruch nehmen. Zumeist werden auch während des Auslandsaufenthaltes noch Unterlagen von Ihnen benötigt (aktualisiertes Learning Agreement; Letter of Confirmation (Arrival), etc.)

    Kosten

    Je nach Programmart (bspw. Erasmus, Auslandspraktikum, etc.) können unterschiedliche Kosten auf Sie zukommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nachfolgend erhalten Sie weiterführende Informationen unter:

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWWK am 04.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Studentenwerk, Ausland, Erasmus, Auslandssemester, Study Abroad, Auslandsaufenthalt, Studium, International Office, Hochschule, DAAD

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)