Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 4 Soziales und Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ausländerbehörde  (Persönliche Vorsprachen derzeit nur mit Termin möglich!) Telefonzeiten aktuell:  Mo - Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Arendt
Postfachadresse
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06352 710-153
Fax: 06352 710-232
E-Mail: aarendt@donnersberg.de
Internet
Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Ref. 43 Hilfe zur Pflege, Wohngeldstelle
Adresse
Postanschrift
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alexandra Arendt
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 80
67285 Kirchheimbolanden
Fax: 06352 710-232
Telefon Festnetz: 06352 710-153
E-Mail: aarendt@donnersberg.de
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Donnersbergkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Donnersbergkreis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
blind, Blindheit