Landesblindengeld
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld
Beantragung
- erfolgt schriftlich mittels Antrag
Vordrucke
- Antrag
- ggf. augenärztliche Bescheinigung
- Formulare werden auf Wunsch auch zugesendet
Monatlicher Höchstbetrag
- 410,00 Euro für Volljährige
- 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Änderungen
- wie z.B. Sehvermögen, Wohnortwechsel oder stationäre Aufenthalte sind mitzuteilen
Beantragung
- erfolgt schriftlich mittels Antrag
Vordrucke
- Antrag
- ggf. augenärztliche Bescheinigung
- Formulare werden auf Wunsch auch zugesendet
Monatlicher Höchstbetrag
- 410,00 Euro für Volljährige
- 205,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Änderungen
- wie z.B. Sehvermögen, Wohnortwechsel oder stationäre Aufenthalte sind mitzuteilen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sozialamt - Hilfen zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld
-
Antragsformular
-
Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder Kopie des Bescheides über die Feststellung
-
augenärztliche Attest, wenn das Merkzeichen BL nicht vorliegt
-
es sind keine Einkommensnachweise erforderlich
-
Antragsformular
-
Kopie des Behindertenausweises (mit Merkzeichen BL) oder Kopie des Bescheides über die Feststellung
-
augenärztliche Attest, wenn das Merkzeichen BL nicht vorliegt
-
es sind keine Einkommensnachweise erforderlich
Formulare
Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.
Voraussetzungen
Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld
- Personen die völlig ohne Sehvermögen sind
- Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent beträgt
- Personen, bei denen Augenerkrankungen oder Gesichtsfeldeinschränkungen vorliegen, die mit den 2 Prozent vergleichbar sind
- Personen die völlig ohne Sehvermögen sind
- Personen, deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 Prozent beträgt
- Personen, bei denen Augenerkrankungen oder Gesichtsfeldeinschränkungen vorliegen, die mit den 2 Prozent vergleichbar sind
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld
- keine Angabe möglich
- keine Angabe möglich
Kosten
keine
Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld
- Es fallen keine Gebühren an
- Es fallen keine Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.
Bemerkungen
Hinweise für Trier-Saarburg: Landesblindengeld
Bewilligung
- Bescheid über Bewilligung oder Ablehnung ergeht nach Prüfung der Voraussetzungen
- bei Bewilligung erfolgt die Zahlung ab dem 01. des Antragsmonats
- die Bewilligung bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen vorliegen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
blind, Blindheit