Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes werden Maßnahmen angeboten, die dazu dienen diese vor Gefahren zu schützen.
Beschreibung
Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.
Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Jugendschutz:
Örtliche Jugendämter
Ordnungsämter
örtliche Polizeidienststellen
jugendschutz.net
Kinderschutz:
Örtliche Jugendämter
Örtliche Stellen des Kinderschutzbundes (siehe Telefonbuch unter Kinderschutzbund)
Nachfolgende Institutionen im "Ratgeber Familie", Rubrik "Adressen":
- Kinderschutzdienste freier Träger
- Kinderschutzzentrum Mainz
- Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
- Erziehungsberatungsstellen
- Sozialtherapeutische Beratungsstelle von FEMMA e.V. Mainz und Beratungsstellen wegen sexueller Gewalt an Mädchen
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) gehört zum Landkreis Altenkirchen und umfasst die Ortsgemeinden Brachbach, Friesenhagen, Harbach, Mudersbach, Niederfischbach und der Stadt Kirchen (Sieg).
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Verbandsgemeindekasse Kirchen
Empfänger: Verbandsgemeindekasse Kirchen
IBAN: DE45 5735 1030 0004 0010 04
BIC: MALADE51AKI
Bankinstitut: Sparkasse Westerwald-Sieg
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Soziale Dienste und Prävention (52.2)
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
Stichwörter
ASD
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.kinderrechte.rlp.de unter der Rubrik „Kinderrechte“.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 18.12.2019
Stichwörter
Kindswohlgefährdung, Sucht, Verwahrlosung, Kindswohl, Jugend, Kind, Alkohol, rauchen, Kindeswohlgefährdung