Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum augenärztlichen Gutachten: nicht älter als 2 Jahre
- Hinweis zum Führungszeugnis: mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung", nicht älter als 3 Monate
- das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
- zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
- immer ein allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur noch auf 5 Jahre verlängert werden, wenn eine Leistungsprüfung vom Gesundheitsamt, TÜV etc. vorliegt, ansonsten mit der ärztlichen Untersuchung bis maximal zum 60. Lebensjahr
- ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Leistungsüberprüfung durch Gutachten eines Betriebs-/Arbeitsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
- z. B. Gesundheitsamt, TÜV oder vom Hausarzt, sofern dieser das anbietet
- immer ein allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt
- zusätzlich für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum augenärztlichen Gutachten: nicht älter als 2 Jahre
- Hinweis zum Führungszeugnis: mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung", nicht älter als 3 Monate
- das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
- zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
- immer ein allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt
- Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur noch auf 5 Jahre verlängert werden, wenn eine Leistungsprüfung vom Gesundheitsamt, TÜV etc. vorliegt, ansonsten mit der ärztlichen Untersuchung bis maximal zum 60. Lebensjahr
- ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Leistungsüberprüfung durch Gutachten eines Betriebs-/Arbeitsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
- z. B. Gesundheitsamt, TÜV oder vom Hausarzt, sofern dieser das anbietet
- immer ein allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt
- zusätzlich für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)
- 2 - 3 Wochen
- 2 - 3 Wochen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)
- 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
- 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses
- 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
- 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.09.2023
Stichwörter
Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Reisebus, Fahrgastbeförderung, Linienbus, Mietwagen, Krankenwagen, Fahrgast, Busführerschein, Linienverkehr