Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)

    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum augenärztlichen Gutachten: nicht älter als 2 Jahre
    • Hinweis zum Führungszeugnis: mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung", nicht älter als 3 Monate
      • das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
    • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
      • immer ein allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt
        • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
      • zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur noch auf 5 Jahre verlängert werden, wenn eine Leistungsprüfung vom Gesundheitsamt, TÜV etc. vorliegt, ansonsten mit der ärztlichen Untersuchung bis maximal zum 60. Lebensjahr
      • ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Leistungsüberprüfung durch Gutachten eines Betriebs-/Arbeitsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
        • z. B. Gesundheitsamt, TÜV oder vom Hausarzt, sofern dieser das anbietet
    • zusätzlich für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    • zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
      • sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
        • liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zum augenärztlichen Gutachten: nicht älter als 2 Jahre
    • Hinweis zum Führungszeugnis: mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung", nicht älter als 3 Monate
      • das Führungszeugnis kann mit der Antragstellung vor Ort beantragt werden
    • zusätzlicher Hinweis zum allgemeinmedizinischen Gutachten:
      • immer ein allgemeinmedizinisches Gutachten vom Hausarzt
        • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
      • zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr kann nur noch auf 5 Jahre verlängert werden, wenn eine Leistungsprüfung vom Gesundheitsamt, TÜV etc. vorliegt, ansonsten mit der ärztlichen Untersuchung bis maximal zum 60. Lebensjahr
      • ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich Leistungsüberprüfung durch Gutachten eines Betriebs-/Arbeitsmediziners oder Gutachter einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle
        • z. B. Gesundheitsamt, TÜV oder vom Hausarzt, sofern dieser das anbietet
    • zusätzlich für Krankenkraftwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)

    • 2 - 3 Wochen
    • 2 - 3 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein verlängern (Fahrgastbeförderung)

    • 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
    • 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses
    • 38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    • 10,20 bis 35,80 Euro bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung
    • 13,00 Euro Ausstellung des Führungszeugnisses

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.09.2023

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderungsschein, Taxi, Reisebus, Fahrgastbeförderung, Linienbus, Mietwagen, Krankenwagen, Fahrgast, Busführerschein, Linienverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)