Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:
- die Ladung,
- die Abmessungen,
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.
Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
In Rheinland-Pfalz können die Erlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen bei den Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. der großen kreisangehörigen Städte beantragt werden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Beschreibung
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de
Terminvereinbarung online
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Fax: 06571 14-2500
Kontaktperson
Frau Annely Matzat
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Fax: 06571 14-42332
Telefon Festnetz: 06571 14-2332
Herr Herbert Steffes
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Hausanschrift
E-Mail: Herbert.Steffes@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2225
Herr Michael Junk
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2381
E-Mail: Michael.Junk@Bernkastel-Wittlich.de
Fax: 06571 14-42381
Frau Tanja May
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
E-Mail: Tanja.May@Bernkastel-Wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2196
Fax: 06571 14-42196
Internet
Weitere Informationen
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Hotlines
Hotline der Zulassungsstelle:
06571 14-1021
Montag – Freitag
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
zulassung[at]bernkastel-wittlich.de
Hotline der Führerscheinstelle:
06571 14-2021
Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de
Terminvereinbarung online
erforderliche Unterlagen
Ihr Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- genaue Wegstrecke
- Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
- schriftlicher Haftungsausschluss
- Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
- Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
- Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Kosten
Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.: Gebühr ab 40.0 EUR bis 1300.0 EUR
Weitere Informationen
- VEMAGS-Kurz-Anleitung für Antragsteller
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten (RGST 2013)
- Hilfestellungen und Kurzanleitungen für Antragstellende auf der VEMAGS-Internetseite
- Bezeichnung: Ermittlung der Kosten mit dem VEMAGS-Gebührenrechner
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 11.06.2024
Stichwörter
Gesamtgewicht, Transportgut, Fahrzeug, Schwertransport, Transport, Abmessungen, Erlaubnis, Schwertransportunternehmen, Ladung, Großraumtransport, Großtransport, Kraftfahrzeug, Genehmigung, Ausnahmegenehmigung, VEMAGS, Maße, Achslast, Großraumtransportunternehmen, Antrag