Straßenreinigung
Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Online Terminvergabe donnerstags auch nach 16.00 Uhr möglich!  
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfalleimer, Müll, Papierkörbe, Mülleimer, Abfallbehälter