Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.
Ansprechpartner
Für Bad Kreuznach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Kreuznach: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Kreuznach
§ 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz Rheinland Pfalz
>> Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Kreuznach
(Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Reinigung öffentlicher Straßen und die hierfür zu erhebenden Gebühren)
§ 17 Abs. 3 Landesstraßengesetz Rheinland Pfalz
>> Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Kreuznach
(Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Reinigung öffentlicher Straßen und die hierfür zu erhebenden Gebühren)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Abfalleimer, Müll, Papierkörbe, Mülleimer, Abfallbehälter