Flächennutzungsplan Genehmigung

    Flächennutzungsplan

    Beschreibung

    Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan), der von der Verbandsgemeinde bzw. der verbandsfreien Gemeinde aufgestellt wird. Er enthält die von der planenden Verbandsgemeinde bzw. Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

    Der Flächennutzungsplan entwickelt grundsätzlich keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

    Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
    Außerdem können die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich betroffen sein, weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans oder der Planvorbehalt als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären. Dieses liegt vor, wenn das Vorhaben schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.

    Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land

    Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburg-Land in der Fassung der Teilfortschreibung "Wohnen und Gewerbe" vom 25.04.2006 der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ist am 27.05.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan in der v.g. Fassung wirksam

    Über die nachfolgenden Links können Sie sich die Flächennutzungsplanungen für die einzelnen Ortsgemeinden (Maßstab 1:5.000) als PDF-Dokumente ansehen (jeweils ca. 1,5 MB):
    Die Übersichtspläne mit dem Erläuterungsbericht finden Sie hier

    Nachfolgend die Ortlagenpläne:
    Baustert, Bettingen, Bickendorf,
    Biersdorf a. S., Birtlingen, Brecht,
    Brimingen, Dahlem, Dockendorf,
    Dudeldorf,Echtershausen, Ehlenz,
    Enzen, Eßlingen, Feilsdorf,
    Fließem, Gondorf, Halsdorf,
    Hamm, HeilenbachHisel,
    Hütterscheid, Hüttingen, Idenheim,
    Idesheim, Ingendorf, Ließem,
    Meckel, Messerich, Metterich,
    Mülbach, Nattenheim, Niederstedem,
    Niederweiler, Oberstedem, Oberweiler,
    Oberweis, Olsdorf, Rittersdorf,
    Röhl, Scharfbillig, Schleid,
    Seffern, Sefferweich, Stockem,
    Sülm, Trimport, Wettlingen,
    Wiersdorf, Wißmannsdorf,Wolsfeld.

    Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bitburg-Land in der Fassung der Teilfortschreibung "Wohnen und Gewerbe" vom 25.04.2006 der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ist am 27.05.2006 ortsüblich bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan in der v.g. Fassung wirksam

    Über die nachfolgenden Links können Sie sich die Flächennutzungsplanungen für die einzelnen Ortsgemeinden (Maßstab 1:5.000) als PDF-Dokumente ansehen (jeweils ca. 1,5 MB):
    Die Übersichtspläne mit dem Erläuterungsbericht finden Sie hier

    Nachfolgend die Ortlagenpläne:
    Baustert, Bettingen, Bickendorf,
    Biersdorf a. S., Birtlingen, Brecht,
    Brimingen, Dahlem, Dockendorf,
    Dudeldorf,Echtershausen, Ehlenz,
    Enzen, Eßlingen, Feilsdorf,
    Fließem, Gondorf, Halsdorf,
    Hamm, HeilenbachHisel,
    Hütterscheid, Hüttingen, Idenheim,
    Idesheim, Ingendorf, Ließem,
    Meckel, Messerich, Metterich,
    Mülbach, Nattenheim, Niederstedem,
    Niederweiler, Oberstedem, Oberweiler,
    Oberweis, Olsdorf, Rittersdorf,
    Röhl, Scharfbillig, Schleid,
    Seffern, Sefferweich, Stockem,
    Sülm, Trimport, Wettlingen,
    Wiersdorf, Wißmannsdorf,Wolsfeld.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 4: Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Gebäude: Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Marktplatz 8

    54655 Kyllburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit . Eine Terminabsprache ist grundsätzlich möglich. 

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburgerland.de

    Telefon Festnetz: 06561 66-0

    Fax: 06561 66-1500

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 07.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020