Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Führerscheinstelle: Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150 ) erforderlich . 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Iris Berscheid
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1012
E-Mail: berscheid.iris@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1220
Frau Tanja Thielgen
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1012
E-Mail: thielgen.tanja@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1221
Internet
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Fälle, in denen die Behörde ein medizinisch-pychologisches Gutachten fordern muss bzw. kann:
- bei Entzug wegen wiederholtem oder erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bzw. Strafgesetze
- bei wiederholtem Entzug
- bei erstmaligem Entzug wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8mg/l oder mehr. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkoholproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe bzw. Beratungsstelle in Verbindung setzen
- bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
- bei Betäubungsmittel-Konsum
Fälle, in denen die Behörde ein medizinisch-pychologisches Gutachten fordern muss bzw. kann:
- bei Entzug wegen wiederholtem oder erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bzw. Strafgesetze
- bei wiederholtem Entzug
- bei erstmaligem Entzug wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8mg/l oder mehr. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkoholproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe bzw. Beratungsstelle in Verbindung setzen
- bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
- bei Betäubungsmittel-Konsum
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.01.2024
Stichwörter
Führerschein, Neuerteilung, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Entzug, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis