Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie den Verzicht der Fahrerlaubnis erklärt haben, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Eine neue Fahrerlaubnis darf erst erteilt werden, wenn sich bei der Prüfung Ihres Antrages keine Bedenken gegen Ihre Eignung ergeben haben. Die Verwaltungsbehörde ist zu solch einer Prüfung rechtlich verpflichtet.

    Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch ein Gericht kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Unterschrift zu leisten ist.

    Erforderliche Unterlagen:

    • ein biometrisches Lichtbild
    • Personalausweis
    • bei den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T einen Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis
    • bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Absatz 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 FeV sowie einen Erste-Hilfe-Nachweis

    Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/ Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt.

    Beispiele, in denen die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern muss bzw. kann. Wenn

    • wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden
    • ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde
    • zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht
    • die Fahrerlaubnis aufgrund von Betäubungsmittelkonsum entzogen worden ist
    • die Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss entzogen ist
    • die Fahrerlaubnis aufgrund von missbräuchlicher Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen entzogen worden ist
    • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
    • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
    • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde
    • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen
    • die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen ist

    Zur Aufarbeitung einer eventuell vorliegenden Alkohol- oder Betäubungsmittelproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe bzw. Beratungsstelle in Verbindung setzen.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallüberprüfung handelt.

    Gebühren:

    239,00 € bei einer Neuerteilung ohne medizinisch-psychologisches Gutachten
    279,00 € bei einer Neuerteilung mit medizinisch-psychologisches Gutachten

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie den Verzicht der Fahrerlaubnis erklärt haben, müssen Sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Eine neue Fahrerlaubnis darf erst erteilt werden, wenn sich bei der Prüfung Ihres Antrages keine Bedenken gegen Ihre Eignung ergeben haben. Die Verwaltungsbehörde ist zu solch einer Prüfung rechtlich verpflichtet.

    Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch ein Gericht kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da eine Unterschrift zu leisten ist.

    Erforderliche Unterlagen:

    • ein biometrisches Lichtbild
    • Personalausweis
    • bei den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T einen Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis
    • bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1E ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Absatz 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), eine Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 FeV sowie einen Erste-Hilfe-Nachweis

    Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden gegebenenfalls weitere Erklärungen/ Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine eventuell abzulegende Prüfung, mitgeteilt.

    Beispiele, in denen die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern muss bzw. kann. Wenn

    • wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden
    • ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde
    • zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht
    • die Fahrerlaubnis aufgrund von Betäubungsmittelkonsum entzogen worden ist
    • die Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss entzogen ist
    • die Fahrerlaubnis aufgrund von missbräuchlicher Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen entzogen worden ist
    • bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
    • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen
    • bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeuges begangen wurde
    • bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen
    • die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen ist

    Zur Aufarbeitung einer eventuell vorliegenden Alkohol- oder Betäubungsmittelproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe bzw. Beratungsstelle in Verbindung setzen.

    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallüberprüfung handelt.

    Gebühren:

    239,00 € bei einer Neuerteilung ohne medizinisch-psychologisches Gutachten
    279,00 € bei einer Neuerteilung mit medizinisch-psychologisches Gutachten

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung

    Beschreibung

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Hotlines
    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag – Freitag
    9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Hotline der Führerscheinstelle:
    06571 14-2021  
    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

    Terminvereinbarung online

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Hotlines
    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag – Freitag
    9:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Hotline der Führerscheinstelle:
    06571 14-2021  
    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

    Terminvereinbarung online

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin

    Anne Licznerski
    Tel.: 06571 14-2444
    Fax: 06571 14-42444
    E-Mail: anne.licznerski@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben: A -I


    Tamara Esch
    Tel.: 06571 14-2192
    Fax: 06571 14-42192
    E-Mail: tamara.esch@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben:  J - M

    Maike Weber
    Tel.: 06571 14-2214
    Fax: 06571 14-42214
    E-Mail: maike.weber@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben:  N - Z

    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin

    Anne Licznerski
    Tel.: 06571 14-2444
    Fax: 06571 14-42444
    E-Mail: anne.licznerski@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben: A -I


    Tamara Esch
    Tel.: 06571 14-2192
    Fax: 06571 14-42192
    E-Mail: tamara.esch@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben:  J - M

    Maike Weber
    Tel.: 06571 14-2214
    Fax: 06571 14-42214
    E-Mail: maike.weber@bernkastel-wittlich.de
    Buchstaben:  N - Z

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 25.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Neuerteilung, Fahrerlaubnisentzug, Führerschein Neuerteilung, Entzug, Wiedererteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)