Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein
Sind Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis und haben einen Wohnsitz in Deutschland begründet? Dann müssen Sie innerhalb von 6 Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Hinweis:
EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein umschreiben (ausländischen Führerschein)
- die Berechtigung gilt für die Dauer von 6 Monaten ab Tag der Einreise
- die Berechtigung gilt für die Dauer von 6 Monaten ab Tag der Einreise
Zuständigkeit
Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erscheinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hermeskeil
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Hermeskeil gehört zum Landkreis Trier-Saarburg und umfasst die Stadt Hermeskeil und die Ortsgemeinden Bescheid, Beuren (Hochwald), Damflos, Geisfeld, Grimburg, Gusenburg, Hinzert-Pölert, Naurath (Wald), Neuhütten, Rascheid, Reinsfeld und Züsch.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
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Internet
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
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Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
Die Beantragung erfolgt schriftlich.
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Gültiger ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung ]
- bei einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein umschreiben (ausländischen Führerschein)
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Lichtbild: maximal 2 Jahre alt
- zusätzlich bei Nicht-EU oder EWR-Fahrerlaubnissen: amtliche Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
- Ausstellung durch einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmte Stelle
- der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster Hilfe muss von einer anerkannten Stelle in Deutschland ausgestellt sein
- Voraussetzung: 9 Unterrichtseinheiten, Zertifikat auf Deutsch, keine Online-Kurse
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Lichtbild: maximal 2 Jahre alt
- zusätzlich bei Nicht-EU oder EWR-Fahrerlaubnissen: amtliche Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis
- Ausstellung durch einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmte Stelle
- der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in Erster Hilfe muss von einer anerkannten Stelle in Deutschland ausgestellt sein
- Voraussetzung: 9 Unterrichtseinheiten, Zertifikat auf Deutsch, keine Online-Kurse
Formulare
Bei der Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.
Rechtsgrundlage(n)
Es gelten Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse in der Fahrerlaubnisverordnung.
Fristen
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein umschreiben (ausländischen Führerschein)
- wird vor Ort geprüft, hängt vom Ausstellungsland des Führerschein ab
- wird vor Ort geprüft, hängt vom Ausstellungsland des Führerschein ab
Kosten
Gebührennummer 201- Prüfung des Antrags: Gebühr 5.1 EUR
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt : Gebühr 1.0 EUR
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt : Gebühr 3.3 EUR
Gebührennummer 202.1 - Erteilung der Fahrerlaubnis bei vorliegender Drittstaatenfahrerlaubnis: Gebühr 34.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Trier-Saarburg: Führerschein umschreiben (ausländischen Führerschein)
Zahlungsart
- bar / EC
- bei zugesandter Rechnung per Überweisung
Zahlungsart
- bar / EC
- bei zugesandter Rechnung per Überweisung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 23.01.2023
Stichwörter
Führerschein, Ausland, Fahrerlaubnis