Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Boppard: Spezielle Hinweise für Stadt Boppard
Zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 – 5
55469 Simmern/Hunsrück
Tel.: 06761 82-0
Zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 - 5
55469 Simmern/Hunsrück
Tel.: 06761 82-0
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Aktuelles
Der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis umfasst die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen, Sankt Goar-Oberwesel und Simmern / Hunsrück.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Stadt Boppard
Aktuelles
Boppard gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis.
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  der Verwaltung: Mo. - Do.     08.30 - 12.00 Uhr14.00 - 16.00 Uhr       Fr.08.30 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Termine nach telefonischer Vereinbarung Öffnungszeiten Standesamt: Termine nach telefonischer Vereinbarung Öffnungszeiten Meldeamt: Termine nach vorheriger ONLINE VEREINBARUNG  
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Diebstahl Führerschein, Ersatzführerschein, Ersatz, Führerschein, Fahrerlaubnis, neuer Führerschein