Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Die örtlich zuständige Zulassungsbehörde im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (bei mehreren Wohnungen nach dem Ort der Hauptwohnung) sowie bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz nach dem Sitz oder dem Ort der beteiligten Niederlassung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Adenau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Freund
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02691 305320
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Niederzissen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Kontaktperson
Frau Petra Maas
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Sinzig)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02642 901966
Kontaktperson
Frau Manuela Rot
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Waltraud Schmitt
Frau Tanja Zilligen
Besucheranschrift
E-Mail: Tanja.Zilligen@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7410
Telefon Festnetz: 02641 975-410
Frau Melanie Frey
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-453
Fax: 02641 975-7453
E-Mail: Melanie.Frey@kreis-ahrweiler.de
Frau Svenja Hess
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-415
E-Mail: Svenja.Hess@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7415
Frau Nadja Fingerhuth
Besucheranschrift
E-Mail: Nadja.Fingerhuth@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7408
Telefon Festnetz: 02641 975-408
Frau Claudia Schäfer
Frau Tamara Radermacher
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-378
E-Mail: Tamara.Radermacher@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7378
Frau Daniela Scheerer
Besucheranschrift
E-Mail: Daniela.Scheerer@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7651
Telefon Festnetz: 02641 975-651
Frau Heike Aheimer
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7412
Telefon Festnetz: 02641 975-412
E-Mail: Heike.Aheimer@kreis-ahrweiler.de
Frau Nadine Görres
Frau Sarah Hafener
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7529
E-Mail: Sarah.Hafener@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-529
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.
Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH am 30.09.2021
Stichwörter
Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Fahrzeug, Bescheinigung, Verkehr, Zulassung