Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.
Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II weisen Sie nach, dass Sie über Ihr Fahrzeug verfügen dürfen. Sie stellt jedoch keinen Eigentumsnachweis dar. Wenn Sie beispielsweise das Fahrzeug geleast oder finanziert haben, sind Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer. Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn Sie zum Beispiel ein Fahrzeug:
- verkaufen wollen
- finanzieren wollen
- ummelden müssen
Wenn Sie ein neues Fahrzeug kaufen, erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II in der Regel vom Hersteller.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem gekauften Fahrzeug. Mit der Ummeldung lassen Sie sie dann auf Ihren Namen umschreiben.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland erwerben, beantragen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II zusammen.
Früher hat der Fahrzeugbrief die Funktion der Zulassungsbescheinigung Teil II erfüllt. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief vorhanden sein, bleibt dieser gültig.
Im Gegensatz zur Zulassungsbescheinigung Teil I sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht während der Fahrt mitführen. Sie sollten die Zulassungsbescheinigung Teil II sicher aufbewahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Adenau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Freund
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02691 305320
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Niederzissen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Kontaktperson
Frau Petra Maas
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Außenstellen der KFZ-Zulassung (Sinzig)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02642 901966
Kontaktperson
Frau Manuela Rot
Internet
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.1 - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Waltraud Schmitt
Frau Tanja Zilligen
Besucheranschrift
E-Mail: Tanja.Zilligen@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7410
Telefon Festnetz: 02641 975-410
Frau Melanie Frey
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-453
Fax: 02641 975-7453
E-Mail: Melanie.Frey@kreis-ahrweiler.de
Frau Svenja Hess
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-415
E-Mail: Svenja.Hess@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7415
Frau Nadja Fingerhuth
Besucheranschrift
E-Mail: Nadja.Fingerhuth@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7408
Telefon Festnetz: 02641 975-408
Frau Claudia Schäfer
Frau Tamara Radermacher
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-378
E-Mail: Tamara.Radermacher@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7378
Frau Daniela Scheerer
Besucheranschrift
E-Mail: Daniela.Scheerer@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7651
Telefon Festnetz: 02641 975-651
Frau Heike Aheimer
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7412
Telefon Festnetz: 02641 975-412
E-Mail: Heike.Aheimer@kreis-ahrweiler.de
Frau Nadine Görres
Frau Sarah Hafener
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7529
E-Mail: Sarah.Hafener@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-529
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Bei einem Neufahrzeug erhalten Sie einen vorausgefüllten Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil II im Regelfall vom Hersteller beim Kauf des Fahrzeugs.
Beim Gebrauchtfahrzeugkauf erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II zusammen mit dem angekauften Fahrzeug.
Für ein Fahrzeug, das im Ausland zugelassen ist oder war, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeuges zulässig. Bei der Zulassung wird die Zulassungsbescheinigung Teil II von der zuständigen Zulassungsbehörde ausgefertigt.
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) beantragen:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Sie führen den Zulassungsvorgang gemäß der Beschreibungen Erstzulassung oder Wiederzulassung aus.
- Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II auch persönlich bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 06.09.2024
Stichwörter
Zulassung, Fahrzeugzulassung, Halterin, Gebrauchtwagen, Fahrzeugbrief, ZB II, Kauf Auto, KFZ Brief, Teil II, Gebrauchtfahrzeug, Halter, Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil 2