Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
Beschreibung
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.
Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land
- Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
- Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
- Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
- Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
Bitte bringen Sie bei der Beantragung in allen Fällen Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
- Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
- Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
- Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
- Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
Bitte bringen Sie bei der Beantragung in allen Fällen Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit . Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitags ganztägig geschlossen . Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeiten nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung . Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert  O N L I N E (Webanwendung)  oder telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung.  Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren.   Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen. 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ilona Fiedler
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Besucheranschrift
Fax: 06561 66-1500
Telefon Festnetz: 06561 66-1111
E-Mail: ilona.fiedler@bitburgerland.de
Herr Adrian Winter
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Besucheranschrift
Fax: 06561 66-1500
E-Mail: adrian.winter@bitburgerland.de
Telefon Festnetz: 06561 66-1101
Frau Melissa Igelmund
Hausanschrift
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Telefon Festnetz: 06561 66-1100
E-Mail: melissa.igelmund@bitburgerland.de
Fax: 06561 66-1500
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
Gelber und orangener Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Kosten
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017
Stichwörter
Parkkarte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, parken, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung