Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    Beschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

    Hinweise für Bitburger Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger Land

    Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Bitburg-Land eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:
    • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)

    • Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus

    • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt

    • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden

    • Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
    Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter in Rheinland-Pfalz" gehören. Einen entsprechenden Antrag, in dem auch die Voraussetzungen genannt sind, können Sie hier (Word-Datei, 26 kb) herunterladen. Zu diesem Antrag wird die Straßenverkehrsbehörde eine Stellungnahme des Amtes für soziale Angelegenheiten in Trier anfordern. Die Parkerleichterung für diese "besondere Gruppe" gilt allerdings nur in Rheinland-Pfalz.
    Bitte bringen Sie bei der Beantragung in allen Fällen Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.


    Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Bitburg-Land eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:
    • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)

    • Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus

    • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt

    • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden

    • Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
    Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter in Rheinland-Pfalz" gehören. Einen entsprechenden Antrag, in dem auch die Voraussetzungen genannt sind, können Sie hier (Word-Datei, 26 kb) herunterladen. Zu diesem Antrag wird die Straßenverkehrsbehörde eine Stellungnahme des Amtes für soziale Angelegenheiten in Trier anfordern. Die Parkerleichterung für diese "besondere Gruppe" gilt allerdings nur in Rheinland-Pfalz.
    Bitte bringen Sie bei der Beantragung in allen Fällen Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Gebäude: Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Marktplatz 8

    54655 Kyllburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit . Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitags ganztägig geschlossen . Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeiten nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung . Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert  O N L I N E (Webanwendung)  oder telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung.  Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren.   Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen. 

    Kontakt

    E-Mail: info@bitburgerland.de

    Telefon Festnetz: 06561 66-0

    Fax: 06561 66-1500

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2015 (von: Webservice, VG_Bitburger Land)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Bitburger Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
    • ein aktuelles Lichtbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

    Blauer EU-Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
    Gelber und orangener Parkausweis:
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

    Kosten

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Parkkarte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, parken, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)