Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    Beschreibung

    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?

    Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.

    Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
    Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde derVerbandsgemeindeverwaltung, der Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Dierdorf gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Dierdorf und die Ortsgemeinden Großmaischeid, Isenburg, Kleinmaischeid, Marienhausen und Stebach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Poststraße 5

    56269 Dierdorf

    Postanschrift

    Postfach 12 64

    56264 Dierdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2689 291-0

    Fax: +49 2689 291-18

    E-Mail: info@dierdorf-vg.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Neuwied - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Gebäude: Hauptgebäude

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr, Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Telefon Festnetz: 02631 803-618

    Fax: 02631 80393-618

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, LK_Neuwied)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, LK_Neuwied)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Dierdorf - 3.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuwieder Straße 7

    56269 Dierdorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-dierdorf.de

    Telefon Festnetz: 02689 291-0

    Fax: 02689 291-1800

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2023 (von: Webservice, VG_Dierdorf)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Dierdorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
    • ein aktuelles Lichtbild

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wann kann ich mit der Ausstellung eines Parkausweises rechnen?

    Blauer EU-Parkausweis:
    Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen.
    Gelber und orangener Parkausweis:
    Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

    Kosten

    Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz am 06.10.2017

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Parkkarte, Schwerbehindertenparkplatz, Behindertenausweis, parken, Ausweis, Antrag auf Parkerleichterung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)