Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen

    Haben Sie Fragen zur Schwangerschaft oder bringt Sie diese in eine Konfliktsituation und Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach? Dann hilft Ihnen die Schwangerschaftskonfliktberatung.

    Beschreibung

    Damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden darf, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung erforderlich. In der Beratung wird über die Möglichkeit des Abbruchs, über Ängste und Sorgen der Schwangeren, über mögliche Hilfsangebote und medizinische Aufklärung gesprochen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung stattgefunden hat.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich and die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3 Bürgerdienste, Soziales, Schulen, Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Koblenzer Straße 18

    55411 Bingen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vgrn.de

    Telefon Festnetz: 06721 304-0

    Fax: 06721 304-244

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, VG_Rhein-Nahe)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, VG_Rhein-Nahe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.1 Bürgerdienste, Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Koblenzer Straße 18

    55411 Bingen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vgrn.de

    Telefon Festnetz: 06721 304-0

    Fax: 06721 304-244

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, VG_Rhein-Nahe)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Rhein-Nahe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

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    Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.3 Soziales, Asyl, Kindertagesstätten

    Beschreibung

    Rentenangelegenheiten, Kindergärten, Antrag Schwerbehindertenausweis, Wohnberechtigungsschein, Rundfunkgebührenbefreiung

    Asyl

    Kindertagesstätten

    Sozialhilfe, Wohngeld

    Adresse

    Postanschrift

    Koblenzer Straße 18

    55411 Bingen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vgrn.de

    Telefon Festnetz: 06721 304-0

    Fax: 06721 304-244

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, VG_Rhein-Nahe)

    Technisch geändert am 03.11.2024 (von: Webservice, VG_Rhein-Nahe)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass sich die Schwangere noch nicht in der 12. Schwangerschaftswoche befindet und sie einen, aus ihr bewussten Gründen, Schwangerschaftsabbruch in Betracht zieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wird eine Schwangerschaft festgestellt und die Schwangere möchte diese abbrechen, muss sie einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausmachen. Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle zu beraten. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die für den Schwangerschaftsabbruch nötig ist.

    Fristen

    Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.

    Kosten

    Die Beratung ist für die Schwangere unentgeltlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsberatung, Beratungsschein, Entbindungskosten, Kind, Hilfen, Schwangere, Abtreibung, Mutter, Unterstützung, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerenberatung, Schwangerschaft, Adoption, Erstausstattung, Schwangerschaftkonflikt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)