Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen
Haben Sie Fragen zur Schwangerschaft oder bringt Sie diese in eine Konfliktsituation und Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach? Dann hilft Ihnen die Schwangerschaftskonfliktberatung.
Beschreibung
Damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden darf, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung erforderlich. In der Beratung wird über die Möglichkeit des Abbruchs, über Ängste und Sorgen der Schwangeren, über mögliche Hilfsangebote und medizinische Aufklärung gesprochen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung stattgefunden hat.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich and die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3 Bürgerdienste, Soziales, Schulen, Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jürgen Klumb
Internet
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.1 Bürgerdienste, Schulen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jürgen Klumb
Internet
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.3 Soziales, Asyl, Kindertagesstätten
Beschreibung
Rentenangelegenheiten, Kindergärten, Antrag Schwerbehindertenausweis, Wohnberechtigungsschein, Rundfunkgebührenbefreiung
Asyl
Kindertagesstätten
Sozialhilfe, Wohngeld
Adresse
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ulrike Richter
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass sich die Schwangere noch nicht in der 12. Schwangerschaftswoche befindet und sie einen, aus ihr bewussten Gründen, Schwangerschaftsabbruch in Betracht zieht.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wird eine Schwangerschaft festgestellt und die Schwangere möchte diese abbrechen, muss sie einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausmachen. Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle zu beraten. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die für den Schwangerschaftsabbruch nötig ist.
Fristen
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.
Kosten
Die Beratung ist für die Schwangere unentgeltlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Schwangerschaftsabbruch, Schwangerschaftsberatung, Beratungsschein, Entbindungskosten, Kind, Hilfen, Schwangere, Abtreibung, Mutter, Unterstützung, Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerenberatung, Schwangerschaft, Adoption, Erstausstattung, Schwangerschaftkonflikt