Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schoppbüchel 5

    53545 Linz am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 94

    53542 Linz am Rhein

    Kontakt

    Fax: +49 2644 5601-8990

    Telefon Festnetz: +49 2644 5601-0

    E-Mail: poststelle@linz-vg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 42 - 2. Grundsicherung

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Fax: 02631 80393-222

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Linz am Rhein - Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schoppbüchel 5

    53545 Linz am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02644 5601-0

    E-Mail: info@vg-linz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuwied: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen

    Fristen

    Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sozialamt, Sozialleistungen, Unterhaltsleistung, Unterhalt, Sozialgeld, Lebensunterhalt, Alterssicherung, Unterhaltstitel, soziale Hilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English