Anonyme Geburt

    Geburt anonym

    Sind sie schwanger und befinden sich in einer persönlichen Notlage? Dann können Sie sich für Hilfe an eine Beartungsstelle in Ihrer Nähe oder an das kostenfreie Notfalltelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not wenden.

    Beschreibung

    Es gibt immer wieder Fälle, in denen Frauen sich selbst oder ihrer Umwelt eine Schwangerschaft aus einer Notlage heraus nicht eingestehen. Oder sie wollen aus Furcht vor einer möglichen Aufdeckung der Schwangerschaft keine Hilfe in Anspruch nehmen. Gründe hierfür können sein, dass minderjährige Frauen Angst vor ihren Eltern oder massiver Gewalt ihres Partners haben, Frauen illegal in Deutschland leben, Frauen obdachlos sind, Frauen durch extreme kulturelle oder weltanschauliche Zwänge unter Druck gesetzt werden oder sich in einer für ausweglos erscheinenden Notsituation befinden. Die anonyme Abgabe eines Kindes stellt für  jede Mutter eine schwer wiegende Entscheidung dar, die nur in einer völlig aussichtslosen Situation erwogen wird.

    Zuständigkeit

    Informationen bekommen Sie über eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe oder unter www.familienplanung.de.

    Darüber hinaus existiert ein kostenfreies Notruftelefon für Schwangere und Mütter mit Neugeborenen in Not, das bundesweit kostenlos rund um die Uhr unter der Nummer

    0800-456 0 789 erreichbar ist.

    Es gibt eine Reihe von Stellen, die bereits im Vorfeld der Geburt helfen können. Insbesondere die landesweit flächendeckend eingerichteten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten im Notfall umgehend kostenfreie Beratung, Unterstützung und informieren über materielle und psychische Hilfen. Die rheinland-pfälzischen Schwangerschaftsberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen finden Sie mit Hilfe der Onlinesuche. Sie garantieren Anonymität und können daher ohne Bedenken aufgesucht werden. Auch die einzelnen Babyklappenbetreiber halten selbst Beratungs- und Hilfeangebote vor, da sie die Nutzung der Babyklappe als letzte Möglichkeit sehen, ein Kind in sichere Obhut zu geben.

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Rhein-Nahe (Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie unterscheiden sich Babyklappe und anonyme Geburt?

    Bei der Babyklappe (auch "Babyfenster", "Babykörbchen" oder ähnlich genannt) kann ein Neugeborenes anonym abgegeben werden. Es gleitet in ein Wärmebett, wobei mittels elektronischen Signals die sofortige Versorgung des Kindes sichergestellt wird. Allerdings kümmert sich niemand um die Mutter. Sie ist sowohl medizinisch als auch mit ihren Problemen alleine.

    Die anonyme Geburt läuft ab wie eine "normale" klinische Geburt, aber ohne dass die entbindende Frau der Geburtsklinik ihre Identität mitteilt. Kind und Mutter werden medizinisch versorgt. Die Mutter kann im Krankenhaus ggf. noch Beratung und Unterstützung bei ihrer Entscheidung erhalten, wenn sie das möchte. Sie ist sicher vor dem Druck anderer Personen.

    Bei beiden Angeboten hat die leibliche Mutter die Möglichkeit, Informationen über die Herkunft des Kindes zu hinterlegen, ohne dabei ihren eigenen Namen zu offenbaren. Beurkundungsrechtlich wird das Kind wie eine Person mit ungewissem Personenstand behandelt. Danach bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt), welcher Geburtsort und Geburtstag sowie welcher Vor- und Familienname vom Standesamt in das Geburtenbuch einzutragen ist.

    Bei anonymer Geburt und auch bei der Babyklappe wird das Kind zunächst medizinisch versorgt. Gleichzeitig wird das Jugendamt mit den Mitarbeiterinnen der Babyklappe – bei anonymer Geburt eigenständig - Sorge für eine geeignete Unterbringung und Betreuung des Kindes tragen. Schließlich wird das Kind in die so genannte Adoptionspflege gegeben. Das heißt, das Kind kommt in eine geeignete Familie, die es adoptieren möchte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 19.02.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)