Blindenhilfe beantragen
Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Beschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.4 - Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Hackenbruch
Besucheranschrift
E-Mail: Sabine.Hackenbruch@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7432
Telefon Festnetz: 02641 975-432
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2023 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 841,77 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 421,61 Euro.
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 05.07.2022
Stichwörter
Blindheit