Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
- Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Für Farschweiler wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Hinweise für Trier-Saarburg: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- zusätzlicher Hinweis zur Meldebescheinigung:
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- liegt kein entsprechendes Dokument vor ist die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich
- sofern ein Ausweisdokument mit Wohnsitzangabe vorliegt ist diese nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zum Sehtest:
- darf bei Vorlage bzw. Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis über die Schulung in Erste-Hilfe
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
- mindestens 9 Unterrichtseinheiten müssen nachgewiesen werden
- sollte das Original nicht mehr vorliegen ist eine sogenannte Zweitschrift bei der Stelle anzufordern wo der Erste-Hilfe Kurs absolviert wurde
- ein Nachweis über die Absolvierung eines Online-Erste-Hilfe Kurses wird nicht anerkannt
- dieser ist im Original vorzulegen, unabhängig davon ob dieser bereits in der Vergangenheit nachgewiesen wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier-Saarburg: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
Beantragung
- erfolgt persönlich
- kann auch bei den Verbandsgemeinden erfolgen
Aushändigung
- Fahrerlaubnis bei Erweiterung wird grundsätzlich an den TÜV gesendet und bei bestandener Prüfung direkt ausgehändigt
- Ausnahme:
- bei gleichzeitiger Beantragung mehrerer Führerscheinklassen erfolgt die Abholung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- ggfs. wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- 4 - 6 Wochen
- Bei Beantragung in einer VG kann sich die Bearbeitungsdauer zur Zeit um 3-4 Wochen verlängern
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier-Saarburg: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei bestehender Fahrerlaubnis beantragen
- 38,50 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 10.06.2024
Stichwörter
Führerschein mit 17, Begleitetes Fahren, Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Führerschein