Wohnortänderung im Reisepass beantragen
In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.
Beschreibung
In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.
Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.
Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.
Online-Dienst
Anmeldung des Wohnsitzes
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde beziehungsweise die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten in der Außenstelle Körperich:Di., Mi. und Fr. 07:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dagmar Lübeck
Besucheranschrift
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22254
E-Mail: luebeck.dagmar@vg-suedeifel.de
Frau Monika Paltzer
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: paltzer.monika@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12251
Herr André Zimmer
Besucheranschrift
E-Mail: zimmer.andre@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6525 79-21260
Telefon Festnetz: +49 6525 79-22252
Frau Antonia Prinz
Besucheranschrift
E-Mail: prinz.antonia@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-22256
Frau Katja Schwickerath
Besucheranschrift
E-Mail: schwickerath.katja@vg-suedeifel.de
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12252
Frau Daniela Maas
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6525 79-21252
Fax: +49 6525 79-21260
E-Mail: maas.daniela@vg-suedeifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- aktuelle amtliche Meldebestätigung,
für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung. - bei Vertretung:
- Vollmacht
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
- Ihr Wohnort hat sich geändert.
- Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde.
Rechtsgrundlage(n)
- § 15 Nummer 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
- § 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
- § 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
- § 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:
- Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnort-Änderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
- Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
- Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnort-Aufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.
Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:
- Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.
- Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.
Fristen
Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 10.04.2024
Stichwörter
Wohnort ändern, Pass, Ummeldung, Wohnortänderung, Wegzug, Wohnort, Reisepaß, Neuer Wohnort, Wohnortwechsel, Umzug, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz