Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Kraftfahrzeug abmelden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder  telefonisch 06561 15-0) . Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag (zusätzlich) : 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irmgard Höffler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1508
E-Mail: hoeffler.irmgard@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Frau Anja Pelm (Erreichbarkeit Montag - Mittwoch 8-12 Uhr)
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
E-Mail: pelm.anja@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Thome (Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag 14-16 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: thome.sonja@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1151
Fax: 06561 15-1006
Herr Jörg Antoine
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: antoine.joerg@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1501
Frau Dagmar Skischally
Frau Andrea Hockertz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-5502
Fax: 06561 15-5509
E-Mail: hockertz.andrea@bitburg-pruem.de
Frau Jenny Weber (Erreichbarkeit: Mittwoch - Freitag 8-12 Uhr; zusätzlich Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
E-Mail: weber.jenny@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
Frau Julia Fischer (Erreichbarkeit: Montag - Mittwoch u. Freitag 8-12 Uhr; Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr)
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: fischer.julia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1152
Frau Anne Kathrin Schmitz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1503
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: schmitz.anne@bitburg-pruem.de
Frau Melanie Kuppke (Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr Donnerstag Nachmittag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: kuppke.melanie@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
Frau Karina Stumps
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1507
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: stumps.karina@bitburg-pruem.de
Frau Daniela Fröhle
Besucheranschrift
E-Mail: froehle.daniela@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5501
Fax: 06561 15-5509
Frau Claudia Ritter
Besucheranschrift
E-Mail: ritter.claudia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5504
Fax: 06561 15-5509
Herr Sebastian Göbel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1150
E-Mail: goebel.sebastian@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1504
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Inhalt der Landesleistung
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 24 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- § 25 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Anlage Gebührennummer 224 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Widerspruch
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Frist.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Terminvergabe online
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Verwaltungsgebühr: 16,90 €
Vorkasse: Neinhttps://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen ZulassungsbehördeVerwaltungsgebühr: 2,70 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Weitere Informationen
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Suche der zuständigen Zulassungsstelle/der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) nach Postleitzahlen und Suchbegriffen
- Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.02.2024
Stichwörter
Kfz stilllegen, Bus abmelden, Totalschaden, Stilllegung, Entsorgung, Lkw abmelden, Kfz verschrotten, Kfz außer Betrieb setzen, Anhänger außer Betrieb setzen, Fahrzeug abmelden, Motorrad verschrotten, Anhänger stilllegen, Anhänger abmelden, Motorrad entsorgen, Anhänger entsorgen, Bus stilllegen, Motorrad abmelden, Lkw stilllegen, Motorrad stilllegen, Fahrzeug verschrotten, Anhänger verschrotten, Pkw abmelden, Automobil, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Pkw verschrotten, Motorrad außer Betrieb setzen, Auto, KFZ abmelden, Pkw außer Betrieb setzen, Verschrottung, Pkw entsorgen, Fahrzeug stilllegen