Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienst
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kfz-Zulassung (Fachbereich 08-02)
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung ist bei der Zulassungsstelle erforderlich (online oder  telefonisch 06561 15-0) . Montag bis Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag (zusätzlich) : 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Irmgard Höffler
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1508
E-Mail: hoeffler.irmgard@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Frau Anja Pelm (Erreichbarkeit Montag - Mittwoch 8-12 Uhr)
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
E-Mail: pelm.anja@bitburg-pruem.de
Frau Sonja Thome (Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag 14-16 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: thome.sonja@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1151
Fax: 06561 15-1006
Herr Jörg Antoine
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: antoine.joerg@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1501
Frau Dagmar Skischally
Frau Andrea Hockertz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-5502
Fax: 06561 15-5509
E-Mail: hockertz.andrea@bitburg-pruem.de
Frau Jenny Weber (Erreichbarkeit: Mittwoch - Freitag 8-12 Uhr; zusätzlich Donnerstag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1505
E-Mail: weber.jenny@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
Frau Julia Fischer (Erreichbarkeit: Montag - Mittwoch u. Freitag 8-12 Uhr; Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr)
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: fischer.julia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1152
Frau Anne Kathrin Schmitz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1503
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: schmitz.anne@bitburg-pruem.de
Frau Melanie Kuppke (Erreichbarkeit: Montag, Dienstag, Donnerstag 8-12 Uhr Dienstag Nachmittag 14-16 Uhr Donnerstag Nachmittag 14-18 Uhr)
Besucheranschrift
E-Mail: kuppke.melanie@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-1506
Fax: 06561 15-1006
Frau Karina Stumps
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1507
Fax: 06561 15-1006
E-Mail: stumps.karina@bitburg-pruem.de
Frau Daniela Fröhle
Besucheranschrift
E-Mail: froehle.daniela@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5501
Fax: 06561 15-5509
Frau Claudia Ritter
Besucheranschrift
E-Mail: ritter.claudia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-5504
Fax: 06561 15-5509
Herr Sebastian Göbel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-1150
E-Mail: goebel.sebastian@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1006
Telefon Festnetz: 06561 15-1504
Internet
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
- Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
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- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- eine schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
- bei Zulassung auf und durch Kfz-Händler ist eine Händlererklärung erforderlich
- die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige (nur bei Schwerbehinderung oder Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis besteht):
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
- gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
- eine schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
- bei Zulassung auf und durch Kfz-Händler ist eine Händlererklärung erforderlich
- die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
- bei Zulassung auf Minderjährige (nur bei Schwerbehinderung oder Fahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis besteht):
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.03.2024
Stichwörter
Wohnmobil zulassen, Neuzulassung, Fahrzeug anmelden, Neufahrzeugzulassung, Anhänger anmelden, Lkw anmelden, Straßenzulassung, Auto Zulassen, Motorrad anmelden, Neufahrzeug zulassen, Neuwagen anmelden, Anhänger zulassen, Neuwagen zulassen, Lkw zulassen, Pkw erstmals zulassen, Kfz erstmals zulassen, Bus zulassen, Bus anmelden, Auto anmelden, Neuwagenzulassung, Motorrad zulassen, Wohnmobil anmelden, Kfz-Zulassung