Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

    Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

    • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
    • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
    •  

    Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

    • bei natürlichen Personen:
    • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
      • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
      • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
      • Geschlecht und Anschrift
    • bei juristischen Personen und Behörden:
      • Name oder Bezeichnung und
      • Anschrift
    • bei Vereinigungen:
      • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
      • Name der Vereinigung

    Online-Dienst

    Kfz-Wiederzulassung

    ID: L100039_279960735

    Beschreibung

    Die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz über das Internet ist nur für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden möglich. Sie benötigen den neuen Personalausweis/ elektronischen Aufenthaltstitel mit Onlinefunktionalität (eID).

    Die Bezahlung erfolgt über das angebotene E-Paymentsystem z. Bsp. via Kreditkarte (MasterCard, Visa) oder giropay.

    Nach Abschluss des Vorganges erhalten Sie über die erfolgreiche Wiederzulassung von der Zulassungsstelle eine Information.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung

    Beschreibung

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Hotlines
    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag – Freitag
    9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Hotline der Führerscheinstelle:
    06571 14-2021  
    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

    Terminvereinbarung online

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Hotlines
    Hotline der Zulassungsstelle:
    06571 14-1021

    Montag – Freitag
    9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    zulassung[at]bernkastel-wittlich.de

    Hotline der Führerscheinstelle:
    06571 14-2021  
    Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr

    Allgemeine Anfragen (keine Terminreservierungen) per E-Mail:
    fuehrerschein@bernkastel-wittlich.de

    Terminvereinbarung online

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 06.12.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
    • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

    bei Vertretung durch einen Dritten:

    • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
    • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    bei Änderungen am Fahrzeug:

    • Vorlage einer Betriebserlaubnis

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für die Wahl eines Wunschkennzeichen: Verwaltungsgebühr 10.2 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 05.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Lkw anmelden, Neuwagen anmelden, Bus anmelden, Neufahrzeug zulassen, Neufahrzeugzulassung, Neuwagenzulassung, Pkw erstmals zulassen, Neuzulassung, Neuwagen zulassen, Motorrad zulassen, Wohnmobil anmelden, Straßenzulassung, Fahrzeug anmelden, Anhänger zulassen, Anhänger anmelden, Lkw zulassen, Motorrad anmelden, Auto anmelden, Kfz-Zulassung, Wohnmobil zulassen, Bus zulassen, Kfz erstmals zulassen, Auto Zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)