Adressänderung im elektronischen Identitätsnachweis beantragen
Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
Beschreibung
Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06135 72-0
Fax: 06135 72-263
Kontaktperson
Frau Stefanie Hartmann
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Fax: 06135 72-290
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Mirjam Loske
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Frau Esther Mendo Such
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
E-Mail: leitung_buergerbuero@vg-bodenheim.de
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Frau Stefanie Paul
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Sabine Steiner
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
- aktuelle Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
- Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Absatz 6 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 20a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG)
- § 78 Absatz 5 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 14a Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 5 Absatz 6 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
- Anhang 1b der Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen.
Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.
- Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
- Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 03.03.2023
Stichwörter
Adresse ändern Amt, Personalausweis, nPA, Neuer Wohnsitz Ausweis, Umzug Adresse Anschrift, Online-Ausweisfunktion, RFID Chip Perso, Wohnsitzwechsel melden, Meldeamt