Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung

    Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

    Sie möchten ein Luftfahrthindernis errichten? Dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Voraus eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten wollen, zum Beispiel einen Kran, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Auch Bodenvertiefungen zählen unter Umständen als Gefährdung. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Den Antrag können Sie je nach Bundesland schriftlich oder online stellen.

    Sollte für Ihr Vorhaben bereits eine Baugenehmigung vorliegen, ist eine zusätzliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde hingegen nicht notwendig.

    Eine Gefährdung des Luftverkehrs entsteht vor allem in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen oder Landeplätzen für Hubschrauber. Wie hoch Ihr Bauvorhaben sein darf, hängt daher auch von der Nähe im Umkreis zu einem solchen Ort ab. Die Luftfahrtbehörde kann bei der Genehmigung eines Flugplatzes bestimmen, dass ihre Zustimmung für eine Baugenehmigung in folgenden Fällen notwendig ist:

    • im Radius von 1,5 Kilometern eines Flugplatzes für alle Bauvorhaben
    • bei Bauwerken, die 25 Meter höher als der Flugplatz sind und im Radius von 4 Kilometern des Flugplatzes liegen

    Dieser Bereich wird beschränkter Bauschutzbereich genannt. Auch außerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben gibt Ihnen die zuständige Luftfahrtbehörde.

    Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an. Geben Sie auch das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird, an.

    zuständige Stelle

    Der Antrag in Rheinland-Pfalz erfolgt bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude 667C

    55483 Lautzenhausen

    Hahn-Flughafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6543 8780-1640

    Fax: +49 261 29141-2217

    E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit Angaben zu:
      • Art des Luftfahrthindernisses
      • Standort, geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und nach dem World Geodetic System 1984 (WGS 84)
      • Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie
      • Errichtungsdatum und
      • bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
    • Skizze oder Ansichtszeichnung des Hindernisses
    • Lageplan oder topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses, zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite

    Voraussetzungen

    • Die Genehmigung wird auf folgender Grundlage erteilt:
      • Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
      • wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
      • falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Monate (vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse)

    Genehmigungsfiktion: 2 Monate (nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat)

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate

    Kosten

    Gebühr ab 70.0 EUR bis 5000.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 28.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bau, Flughafensicherheit, Flughafen, Kran

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)