Bergbau Umweltinformationen Auskunft

    Auskunft von Umweltinformationen im Bergbau beantragen

    Sie möchten Umweltinformationen einsehen, wie zum Beispiel Daten über den Zustand von Luft, Wasser, Boden oder Landschaft in Bergbaugebieten in Ihrer Region? Diese können Sie bei den zuständigen Behörden einsehen und beantragen.

    Beschreibung

    In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.

    Umweltinformationen geben Auskunft über

    • den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
    • Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
    • Umweltrecht,
    • politische Programme mit Bezug zur Umwelt. 

    Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.

    Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.

    Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:

    • Fließwege und Beschaffenheit von Grund und Oberflächenwasser,
    • Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie
    • Inhaber und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet.

    Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.

    Online-Dienst

    Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz

    ID: L100039_268331496

    Beschreibung

    Die Transparenz-Plattform ermöglicht einen einfachen Zugriff auf Daten, amtliche Informationen und Umweltinformationen der rheinland-pfälzischen Verwaltung mithilfe einer Suchfunktion. Dieser Service ist kostenfrei.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 15.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht, ob die Behörden in Rheinland-Pfalz die Vorschriften über den Datenschutz einhalten und  ist darüber hinaus als Datenaufsichtsbehörde für die privaten Stellen tätig.

    Adresse

    Postanschrift

    30 40

    55020 Mainz

    Hausanschrift

    Hintere Bleiche 34

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 89200

    Fax: +49 6131 8920299

    E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 15.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ihr Antrag muss die gewünschten Informationen genau benennen, das heißt, die Stelle muss erkennen können, welche Informationen Sie von ihr benötigen.

    Voraussetzungen

    Jede Person hat Anspruch darauf, Umweltinformationen über informationspflichtige Stellen einzusehen und zu beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • eventuell Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat (Gegen einen (ganz oder teilweise) abgelehnten Antrag können Sie bei der Behörde Widerspruch einlegen. Falls dieser zu keinem anderen Ergebnis führt, ist Ihnen der Klageweg eröffnet.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate (Die angeforderten Informationen müssen Ihnen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. In der Regel bedeutet das: Spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Information angefordert haben. Im Bergbau handelt es sich um teils sehr komplexe Verfahren mit Beteiligung von verschiedenen Behörden, Stellen und Unternehmen, so dass diese Frist hierbei häufig verlängert wird. Sie erhalten in diesem Fall eine Information zum Sachstand.)

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach dem Aufwand, den die Informationsbeschaffung erfordert. Lehnt die Behörde den Antrag ab, fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zu den informationspflichtigen Stellen gehören nicht die bestimmte Bundesbehörden, die an der Gesetzgebung beteiligt sind und Gerichte des Bundes, die keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 01.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    UIG, Informationsfreiheitsgesetz, Information, Umweltinformationsgesetz, Umwelt, Umweltschutz, Landestransparenzgesetz, Geologiedatengesetz, Einsicht, LTranspG, IFG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)