Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.
Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:
- für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Landau-Land gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße und umfasst die Ortsgemeinden Billigheim-Ingenheim, Birkweiler, Böchingen, Eschbach, Frankweiler, Göcklingen, Heuchelheim-Klingen, Ilbesheim bei Landau in der Pfalz, Impflingen, Knöringen, Leinsweiler, Ranschbach, Siebeldingen und Walsheim.
Adresse
Besucheranschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Verwaltung Montag: 08:30 - 12:00 Uhr  Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr  Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr  Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr  Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr Bürgerbüro Montag: 07:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 27.11.2024
Stichwörter
Ersterteilung, Kleiner Traktorführerschein, Landwirtschaft, Führerschein, Forstwirtschaft, Traktor, Fahrerlaubnis, Klasse L, Fahrerlaubnis Klasse L