Falknerjagdschein ändern lassen
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.
Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Online-Dienst
Antrag auf Änderung eines Jagdscheines oder Eintragung eines Jagdbezirks
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 22 65
66930 Pirmasens
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Falknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdwesen, Jagdschein, Falknerei, Jagderlaubnis, Beize, Beizjagd, Jagdlizenz, Jagdpatent, Jagd, Jagdkarte, Jägerei, Jägerschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen, Jäger