Kampfhund halten: Sachkunde nachweisen
Sie möchten sich einen Kampfhund halten? Dann müssen Sie eine Prüfung ablegen, um Ihre Sachkundekenntnisse nachzuweisen.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz ist Ihnen das Halten eines Kampfhundes nur mit der erforderlichen Sachkunde erlaubt. Diese muss mittels einer Prüfung nachgewiesen werden.
Diese Prüfung soll feststellen, ob Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit Ihrem Kampfhund besitzen.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
Umwelt - Untere Naturschutzbehörde/ Artenschutz, gefährliche Hunde
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-2624
Telefon Festnetz: +49 621 504-3524
Fax: +49 621 504-3788
E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis mittels Personalausweises oder Reisepass
- Sie müssen die Identität Ihres Hundes nachweisen (beispielsweise mittels Microships)
Zudem sind mitzubringen:
- Maulkorb,
- Geeignetes Ketten-, Leder oder Kunststoffhalsband,
- Führleine
Voraussetzungen
Der Sachkundenachweis ist nur in Verbindung mit dem Hund gültig, mit dem Sie die Prüfung erbracht haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden sich bei der zuständigen Stelle zur Prüfung an.
- Sie absolvieren einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
- Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, dann erhalten Sie den benötigen Sachkundenachweis.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 30.01.2023
Stichwörter
Hundehaltung, Hundeverordnung, Hundehalter, Sachkundeprüfung, Hundeführer, Tierhaltung, Kampfhund, Rassehund, Listenhund, gefährlicher Hund