Jahresjagdschein verlängern lassen
Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Sind Sie bereits in Besitz eines deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständigkeit
Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen
- liegt der Wohnsitz im Landkreis ist das Bürgerbüro zuständig
- Verlängerung ist nur möglich wenn noch Platz im Jagdbuch ist, ansonsten ist ein neuer Jagdschein im Fachamt zu beantragen
- vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro ist online unter www.terminland.de möglich
- die Verlängerung eines Ausländer-Jagdscheins erfolgt im Fachamt
- telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich
- liegt der Wohnsitz im Landkreis ist das Bürgerbüro zuständig
- Verlängerung ist nur möglich wenn noch Platz im Jagdbuch ist, ansonsten ist ein neuer Jagdschein im Fachamt zu beantragen
- vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro ist online unter www.terminland.de möglich
- die Verlängerung eines Ausländer-Jagdscheins erfolgt im Fachamt
- telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Telefon Festnetz: 115
Fax: +49 651 715-17659
E-Mail: ordnungsamt@trier-saarburg.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17444
E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de
Stichwörter
Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen
- Antragsformular
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
- Antragsformular
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein
Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen
- das Mindestalter für den Jugendjagdschein ist 16 Jahre
- das Mindestalter für den Jugendjagdschein ist 16 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen
- auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
- auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz  am 02.12.22
Stichwörter
Jägerei, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerschein, Verlängerung, Jagen, Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jäger, Jagdschein, Jagdlizenz