Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

    Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. 

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen

    • liegt der Wohnsitz im Landkreis ist das Bürgerbüro zuständig
    • Verlängerung ist nur möglich wenn noch Platz im Jagdbuch ist, ansonsten ist ein neuer Jagdschein im Fachamt zu beantragen 
      • vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro ist online unter www.terminland.de möglich
    • die Verlängerung eines Ausländer-Jagdscheins erfolgt im Fachamt
      • telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich
    • liegt der Wohnsitz im Landkreis ist das Bürgerbüro zuständig
    • Verlängerung ist nur möglich wenn noch Platz im Jagdbuch ist, ansonsten ist ein neuer Jagdschein im Fachamt zu beantragen 
      • vorherige Terminvereinbarung beim Bürgerbüro ist online unter www.terminland.de möglich
    • die Verlängerung eines Ausländer-Jagdscheins erfolgt im Fachamt
      • telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17659

    E-Mail: ordnungsamt@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Zentrale Dienste und Digitalisierung - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 12:00 Uhr zu diesen Zeiten ist das Bürgerbüro mit und ohne Termin geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17444

    E-Mail: buergerbuero@trier-saarburg.de

    Stichwörter

    Abteilung 2, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Frank, Bernhild)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Struth, Yvonne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein 
    • ggf. aktuelles Lichtbild 
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

    Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen

    • Antragsformular
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
    • Antragsformular
    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant 
    • Schriftform erforderlich: ja 
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
    • Online-Dienste vorhanden: ja 

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
    • persönliche Zuverlässigkeit 
    • körperliche Eignung 
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung  
    • bereits erteilter Jagdschein 

    Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen

    • das Mindestalter für den Jugendjagdschein ist 16 Jahre
    • das Mindestalter für den Jugendjagdschein ist 16 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

    Hinweise für Trier-Saarburg: Jahresjagdschein verlängern lassen

    • auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
    • auch durch eine bevollmächtigte Person möglich

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz  am 02.12.22

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 13.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Stichwörter

    Jägerei, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerschein, Verlängerung, Jagen, Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jäger, Jagdschein, Jagdlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)