Tierheim Betrieb
Tierheim betreiben
Für den Betrieb eines Tierheims ist mancherorts die Kommune zuständig.
Beschreibung
Einige Kommunen sind für den Betrieb des im Umkreis befindlichen Tierheims zuständig.
Andere Kommunen beteiligen sich lediglich an den Kosten für den Betrieb eines Tierheims, der in solchen Fällen oftmals von Vereinen geführt wird.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Greb (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 2742 939-247
Telefon Festnetz: +49 2742 939-147
E-Mail: Julia.Greb@rathaus-wissen.de
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Tierasyl, Kaninchen, Tier abgeben, Katze, Hund, Haustier, herrenloses Tier