Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von den KiTa-Kosten möglich.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Ansprechpartner
Für Zweifelscheid wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 07.11.2022
Stichwörter
Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten