Gebühr für Kindertageseinrichtungen Befreiung
Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
In einigen Bundesländern ist eine Befreiung von den KiTa-Kosten möglich.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Internet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 07.11.2022
Stichwörter
Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten