Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - WBL - Stadtentwässerung und Straßenunterhalt
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Antrag auf eine Detailauskunft aus der Starkregengefahrenkarte
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Katastrophe, Dammbruch, Starkregen, Gewitter, Naturkatastrophe, Hochwasserschaden, Elementarschäden, Schadensbeseitigung, Wasserstrom, Überflutung, Hochwasseropfer, Überschwemmung, Hochwasser, Hochwasserhilfe, Deichbruch