Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gehört zum Landkreis Südwestpfalz und umfasst die Ortsgemeinden Bottenbach, Eppenbrunn, Hilst, Kröppen, Lemberg, Obersimten, Ruppertsweiler, Schweix, Trulben und Vinningen.
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Umsetzung, Fahrzeug, kfz, Transporter, Diebstahl, Halteverbot, Falschparker, Haltestelle, Busspur, Versetzung, Entfernung von Fahrzeugen, Kfz, Abschleppen, Auto, Motorrad, Kraftfahrzeug, PKW, Unfall, Verbringung, Kfz-Umsetzung