Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 2.10 Friedhofsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Roswitha Meinz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-353
Fax: +49 6551 943-50353
E-Mail: roswitha.meinz@vg-pruem.de
Marina Mizack
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-303
Fax: +49 6551 943-50303
E-Mail: marina.mizack@vg-pruem.de
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Bildhauer, Grabmal verändern, Grabmal errichten, Gärtner, Steinmetz, Bestattungsunternehmen