Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 2 - Bauliche Infrastruktur
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Silke Krieger-Studt
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06785 79-82107
E-Mail: s.krieger-studt@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-2107
Frau Andrea Kuhn
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-2108
Fax: 06785 79-82108
E-Mail: a.kuhn@vg-hr.de
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Bildhauer, Grabmal verändern, Grabmal errichten, Gärtner, Steinmetz, Bestattungsunternehmen