Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 2 - Bauliche Infrastruktur
Adresse
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Kontaktperson
Frau Silke Krieger-Studt
Hausanschrift
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Fax: 06785 79-82107
Telefon Festnetz: 06785 79-2107
E-Mail: s.krieger-studt@vg-hr.de
Frau Andrea Kuhn
Hausanschrift
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Telefon Festnetz: 06785 79-2108
Fax: 06785 79-82108
E-Mail: a.kuhn@vg-hr.de
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Friedhof, Grabnutzungsrecht, Grabstelle